21.3.2022

Liebe Mitglieder und Gäste unserer Tennisanlagen!

Die 3G-Zugangsbeschränlung und die Maskenpflicht sind aufgehoben.

Es gilt weiterhin das Hygienekonzept des ETC.

  • Das Betreten der Tennisanlage mit Erkältungssymptomen, Fieber o.ä. ist untersagt.
  • Haltet bitte Abstand und Hygieneregeln (Händedesinfektion) ein.
  • In Halle, Gastro und Umkleiden ist auf gutes, regelmäßiges Lüften zu achten.
  • In Begegnungszonen (Flur und Umkleiden) empfehlen wir weiterhin das Tragen von Masken.
  • Das Buchungssystem ist weiterhin zu nutzen, unter Angabe aller Beteiligten mit Tel.

Viel Spaß und Gesundheit beim Tennis im ETC wünscht für den Vorstand

Klaus-Peter Kluwe-Böttger

(Sportwart)


04.03.2022 der Vorstand:

3G - Nachweise sind Pflicht! Ab 04.03.2022  sonst KEIN Zugang zur Tennishalle:


24.01.2022 Alexander Herrmann:

Es war eine tolle Aktion, einen riesen Dank an unsere Ärzte und den reibungslosen Ablauf...

24.11.2021 Alexander Herrmann:

kostenloses Biontec Impfangebot exklusiv für unsere Mitglieder und deren Familien mit Weißwurst Frühstück im Tennisclub:


02.12.2021 der Vorstand:

2G - Nachweise sind Pflicht! Ab 06.12.2021 sonst KEIN Zugang zur Tennishalle:

Liebe Clubmitglieder,

verehrte Nutzer der ETC-Tennishalle!

Neuigkeiten in Rot siehe unten!

Die Umsetzung der 2G-Regelungen ist gut angelaufen. Vielen Dank an alle Mitglieder und Abonnenten,

die sich so bereitwillig und zügig an den notwendigen Maßnahmen beteiligt haben.

 

Nach Auswertung der CoronaVO des Landes Schleswig-Holstein ist eine weitergehende Umsetzung leider erforderlich.

Demnach reicht die selbstausgefüllte Bestätigung nicht aus. Wir müssen die Impfausweise, Impfzertifikate oder Genesenen-Nachweise kontrollieren

um mögliche Bußgelder bis zu 4000 € und/oder eine Hallenschließung zu vermeiden.

 

Hierzu bittet der Vorstand ebenfalls um Mitwirkung.

Allen Nutzern der Halle, die noch nicht aktiv geworden sind oder bisher lediglich einen Bestätigungsbogen abgegeben haben,

bietet der Vorstand die Möglichkeit, die Berechtigung zum Zutritt an nachfolgenden Terminen unter Vorlage der

Impfausweise, Impfzertifikate oder Genesenen-Nachweise zu erbringen.

           In der Halle

·     Mittwoch, 1.12.21 ab 18:30 bis 20:00 Uhr (neuer Termin)

·     Donnerstag, den 2.12.21 von 18.00 – 19.00 und ab 20.00 Uhr.

·     Freitag, den 3.12.21 von 19:30 bis 20:30 Uhr  (neuer Termin)

·     Samstag, den 4.12.21 von 11.00 bis 14.00 Uhr.

 

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Nachweise postalisch oder eingescannt per Mail an

Uwe Wallbrecht, Am Hünengrab 2, 23714 Malente bzw. wallbrecht-malente@t-online.de zu übersenden.

Weiterhin sind alle Vorstandsmitglieder, die Trainer Bob Malone und Sven Giesler sowie das Ehepaar Gabi und Manfred Mencke angehalten und berechtigt, Kontrollen vorzunehmen.

Diese Maßnahmen sind noch bis zum 5.12.21 möglich. Danach dürfen lediglich noch kotrollierte Personen die Tennishalle betreten.

 

Die übersandten Dokumente werden mit höchster Diskretion behandelt, ausschließlich durch die o.g. Berechtigten eingesehen und nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich vernichtet/gelöscht.

 

 

Der Vorstand

 

 


 

21.11.2021 Alexander Herrmann:

ab 22.11.2021 gilt die 2G Regelung!

 

 


09.09.2021 Alexander Herrmann:

neues Hygienekonzept für die Hallensaison 2021-2022

 

 


  

Liebe Mitglieder!                                                                                                                                                    Juli 2021

 

Ab Montag, 17. Mai Haben wir durch die neue Verordnung mehr Freiheiten. 

Grundsätzlich gilt weiter: Haltet Abstand, nutzt Masken und bereit stehende Händedesinfektionsmöglichkeiten.

 

Außenplätze:

 

Doppel aus verschiedenen Haushalten sind wieder erlaubt. 

Umkleiden sind wieder geöffnet. 4 Personen gleichzeitig, bitte mit Maske, 2 Personen in der Dusche.

 

Halle:

 

Doppel aus verschiedenen Haushalten sind wieder erlaubt. 

Jugendtraining mit bis zu 10 Kindern. 

Umkleiden sind wieder geöffnet. 4 Kinder/Jugendliche gleichzeitig, bitte mit Maske, 2 Personen in der Dusche.

 

Gastronomie:

 

  • Kontaktdatenerfassung über Luca oder schriftlich
  • Öffnungszeiten bis 23 Uhr mit Alkoholausschank 

Terrasse: Bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten an einem Tisch – Abstand einhalten. 

Innenraum: unter Auflagen geöffnet! 

  • Die Gastronomie erstellt ein Hygienekonzept
  • Gäste müssen einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung zeigen
  • Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen

Wir sind auf einem sehr guten Weg. Bleibt gesund!

  

Euer ETC

 


23.04.2021 Alexander Herrmann:

Einführung Luca im ETC

 

 


27.04.2021 Vorstand/Uwe Wallbrecht:

Nutzung Außenplätze Saison 2021

                                                                                              

                                                                                                                      Eutin, den 27.04.2021

Liebe Clubmitglieder/-innen,                                            

 

gemäß den Veröffentlichungen der Landesregierung konnte der Spielbetrieb auf unserer Außenanlage ab dem 3. April 2021,14.00 Uhr, wieder aufgenommen werden.

Dabei steht natürlich auch weiterhin der Gesundheitsschutz sowie die Erfüllung der Vorgaben und Auflagen im Mittelpunkt. 

Bei Verstoß gegen die Leitlinien der Landesregierung und die Hygienevorschriften ist das Vereinsmitglied eigenverantwortlich und damit haftbar.

Der Vorstand ist davon überzeugt, dass alle Clubmitglieder die notwendigen Einschränkungen ernst nehmen und durch deren strikte Beachtung dazu beitragen, dass sich überprüfende Stellen nicht gezwungen sehen, unsere Anlage aufgrund von Verstößen wieder für den Spielbetrieb zu schließen.

 

Der Spielbetrieb ist so zu organisieren, dass sich neben den aktiven Spielern auch Nutzer der Gastronomie unter Einhaltung der geltenden Mindestabstandsregeln und des Hygienekonzepts auf der Anlage befinden dürfen. Umkleideräume und Duschen bleiben zunächst geschlossen. Für den Bereich der Gastronomie gelten die Vorgaben der entsprechenden Landesverordnung  (u.a. das Tragen einer vorgeschriebenen Mund- /Nasenbedeckung).

 

Nachfolgende Regelungen zur Aufnahme des Spielbetriebs sind bindend und gelten bis auf Weiteres.

Der Vorstand wird neue Vorgaben zeitnah bewerten und über Veränderungen informieren.

 

Uwe Wallbrecht ist weiterhin als Administrator eingesetzt und kann das Buchungsgeschehen einsehen bzw ggf. organisatorisch einwirken.

 

  1. Termine sind grundsätzlich über den Link auf der Homepage des ETC buchbar,

in Ausnahmefällen auch per E-Mail unter wallbrecht-malente@t-online.de oder per Telefon unter 04523-6143. Buchungen sind ausschließlich unter Angabe der Namen und Telefonnummern aller Spielpartner im Feld Bemerkungen möglich. Dabei wird die Höchstzahl der Buchungen pro Person weiterhin auf zwei Termine von jeweils einer Stunde begrenzt. Weitere Buchungen sind möglich, wenn ein eingetragener Termin genutzt bzw. storniert wurde. Diese Begrenzung ist notwendig, damit eine flexible und möglichst allen Mitgliedern gerecht werdende Planung erfolgen kann.

 

2.    Die aktuelle und bindende Platzbelegung kann jederzeit auf der Internetseite des ETC eingesehen werden.

 

  1. Bei freien Plätzen ist auch kurzfristig das Buchungssystem vor Spielbeginn zu nutzen.

 

  1. Ohne vorherige Buchung ist das Spielen nicht gestattet, weil ansonsten die Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten durch das Gesundheitsamt nicht zu gewährleisten ist.

 

 

  1. Die Platzpflege ist in der angegebenen Zeit enthalten. Aus Gründen des Fairplay bittet der Vorstand folgende ergänzende Hinweise zur Platzpflege unbedingt einzuhalten

         Spielen bis Ende April 2021 bitte vorsichtig mit Hallenschuhen.

         Löcher bitte mit dem Schaber glätten, gründlich Abziehen und Plätze regelmäßig wässern.

         Die Leistung der Pumpen lässt lediglich das Wässern eines Platzes zur Zeit zu.

         Die letzten Spieler eines jeweiligen Tages werden gebeten, die Plätze ausgiebig zu wässern.

 

  1. Für die Trainer des ETC sind Platz eins und Platz vier wie folgt reserviert:

 

            Platz 1:          Mo. bis Fr. von         08.00 – 10.00 und von 13.00 – 17.00 Uhr

                                    Do. zusätzlich von   17.00 – 18.00 Uhr

                                    Sa. und So.von        10.00 – 12.00 Uhr

            Platz 4:           Mo. bis Fr. von         13.00 – 19.00 Uhr

                                    Sa und So. von        10.00 – 12.00 Uhr

           

            Die Trainingseinteilung erfolgt über die Trainer.

 

           

            Weitere Hinweise:

 

         Die Spielberechtigung erhalten vornehmlich die Mitglieder des ETC. Gastspieler dürfen gem. den Gastspielregeln in begrenztem Umfang (höchstens 5 Termine in der Saison) spielen. Bei der Buchung bitte im Feld Bemerkungen den Zusatz Gast eintragen.

         Es dürfen gespielt werden: Einzel und eingeschränkt Doppel (alle Personen aus einem Haushalt)

         Alle Minderjährigen dürfen während der Coronakrise nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bis 17.00 Uhr spielen.

Diese ist dem Administrator vor dem Spielen zuzusenden (auch per E-Mail).

         Es ist zwingend notwendig, dass der Bucher persönlich spielt und nicht für andere bucht.

         Sollte das Mitglied verhindert sein, ist der Termin zu stornieren und darf nicht einfach anderen überlassen werden.

         Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss
durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel
und in den Pausen eingehalten werden.
Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 m) zu
positionieren.

         Das Betreten der Tennisanlage mit Erkältungssymptomen, Fieber o.ä. ist untersagt.

         Benutzte Taschentücher sind nicht in den Papierkörben zu entsorgen, jeder hat seine benutzten Hygieneartikel selbst zu Hause zu entsorgen, das Ausspucken auf der Anlage ist zu unterlassen.

         Der Administrator sowie die anderen Vorstandsmitglieder haben das Recht, Buchungen wieder zu stornieren bzw ein Platzverbot zu erteilen, sollten die Buchungsregeln nicht eingehalten werden

 

 

 

ETC-Vorstand, gesamtverantwortlich Alexander Herrmann sowie

erster Corona Beauftragter Uwe Wallbrecht

 

zweiter Corona Beauftragter Bob Malone

 


 

07.03.2021 Vorstand/KP:

 

Liebe Mitglieder und Abonnenten/Nutzer unserer Tennishalle!

 

Endlich können wir gute Nachrichten übermitteln.

Die heute veröffentlichte Ersatzverkündigung

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210306_Corona-Bekaempfungsverordnung.html

 

erlaubt uns die Freigabe beider Plätze ab Montag, 8.3. unter den bekannten Bedingungen.

 

Öffnung Tennishalle, beide Plätze:

- Der Tennisbetrieb findet wieder statt wie vor dem harten Lockdown seit dem 16.12.2020,

  bedeutet Umkleiden/Duschen bleiben vorerst geschlossen, da müssen wir auf weitere Lockerungen warten.

- Maskenpflicht für alle von draußen bis zum Tennisplatz und zurück! (FFP2-Masken oder medizinische Masken).

- Erlaubt sind nur Einzel-Spiel bzw. Doppel für Mitglieder eines Haushaltes.

- Den ausgehängten Hygieneregeln ist bitte Folge zu leisten.

- Bob Malone & Sven Giesler werden das Training wie vor dem 16.12.2020 wieder aufnehmen.

   Dazu werden die beiden direkt mit Euch in Kontakt treten, um das Training zu koordinieren.

 

Darüberhinaus arbeiten wir daran die Außenplätze so schnell wie möglich unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen zu können.

Weitere Infos dazu werden zeitnah von Alexander Herrmann kommen.

 

Bleibt gesund

Euer

ETC Vorstand


28.02..2021/ah:

Liebe Mitglieder, liebe ETC-Familie,

ich bin entsetzt und geschockt, wie übertrieben die Regierung das Thema Corona bezogen auf unsere Halle behandelt. Unsinnige Entscheidungen bei unserem Distanz-Sport! Ich werde Beschwerde an 3 Stellen einreichen. mehr dazu wie folgt, hier der Newsletter von heute Nacht:

 

Liebe ETC Familie,

 

das ich Euch heute noch schreiben muss ist ein wirklich sehr sehr traurig, denn in meinen Augen wird hier der Bogen deutlich überspannt:

 

Heute, Sonntag um 15:56 hat uns der LSV folgende Vorgabe übermittelt (siehe unten):

Eine Tennishalle, egal wie viele Tennisplätze, wird als 1 Raum! bezeichnet, unglaublich aber wahr!

Und in einem Raum dürfen nur max. 2 Haushalte spielen (siehe Info des Landessportverbandes unten)

 

Das bedeutet:

·        Für die kommende Woche dürfen wir nur Platz 1 freigeben!

·        Platz 2 bleibt gesperrt!

·        Ich werde persönlich eine Beschwerde an den LSV, an die Landesregierung und an Hr. Günther richten, denn die Distanzen der Plätze ist übertriebener, wissenschaftlich nicht fundierter Aktionismus! Alle Hygienemaßnahmen sind gewährleistet!

·        Ab 07.03. soll es neue Regelungen geben, siehe unten, hoffentlich endet dann diese sinnlose Entscheidung, nur einen Platz in einer Halle nutzen zu dürfen.

 

Wir vom Vorstand müssen uns dem beugen, wir würden eine komplette Schliessung der gesamten Anlage und horrende Strafzahlungen riskieren.

Bitte habt Verständnis und etwas Optimismus, vielleicht ist kommende Woche (ab 07.03.) diese unverständliche Entscheidung hinfällig.

 

Euer

 

Alexander Herrmann

1. Vorsitzender ETC

  

Von: Meyer, Diana <Diana.Meyer@lsv-sh.de>
Gesendet: Sonntag, 28. Februar 2021 15:51
An: Meyer, Diana <Diana.Meyer@lsv-sh.de>
Betreff: Landesregierung beschließt Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

 

An die

Mitglieder des Beirates im

Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)

sowie die im LSV organisierten Sportvereine

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Landesregierung hat am 26. Februar 2021 wie angekündigt eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.

 

Sportanlagen (dazu gehören auch Fitness-Studios) können geöffnet werden, die Kontaktregelungen bleiben aber erhalten. Dies bedeutet: Jemand kann nun auch auf/in Sportanlagen alleine Sport treiben oder gemeinsam mit den Personen seines eigenen Haushaltes. Ebenso möglich ist es, dass zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam Sport treiben. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum. Zuschauerinnen und Zuschauer haben keinen Zutritt. Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern bleibt untersagt.

 

Für die Umsetzung bedeutet es:

 

Sport kann innen und außen in den folgenden drei möglichen Konstellationen ausgeübt werden:

• Allein

• zusammen mit den Personen seines eigenen Haushaltes

• oder zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten.

Eine Erweiterung der genannten Konstellationen um Trainer:innen oder Übungsleitende ist nicht zulässig.

 

Wenn mehrere Personen außen getrennt Sport treiben, ist dies nur zulässig, wenn eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes reicht nicht aus.

 

Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gelten die oben geschilderten Konstellationen für jeden einzelnen Raum. Als separate Räume gelten dabei auch die Bereiche von Sporthallen, die durch fest installierte Trennvorhänge, die vom Boden bis zur Decke reichen, separiert werden können (sog. Zwei- oder Dreifeldhallen). Hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Räume sind grundsätzlich die der baurechtlichen Nutzungsgenehmigung zugrundeliegenden Pläne maßgebend. Nicht ausreichend sind hingegen bloße Stellwände, die einen Raum aufteilen. So bedeutet dies z.B. für eine Tennishalle mit mehreren Plätzen, dass nur ein Platz (wie oben beschrieben) bespielt werden darf.

 

Für die Ausübung von Sport gelten zudem die allgemeinen Regelungen der Verordnung, insbesondere sind die Anforderungen des § 3 zur Schließung von Gemeinschaftsräumen, Lüften, Desinfektion etc.  einzuhalten.

 

Veranstaltungen und Sitzungen bleiben auch für Sportvereine/Verbände weiterhin untersagt.

 

Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 7. März 2021.

 

Die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg regeln angesichts des dortigen Infektionsgeschehens per Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen. 

 

Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

 

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Thomas Niggemann

---------------------------------------------------
Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

 

Geschäftsführer Vereins-, Verbandsentwicklung/Breitensport.
Thomas Niggemann
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel

Tel.: 0431/64 86-167 (Büro)
Tel.: 0170/572 68 15 (mobil)
Fax: 0431/64 86-292
E-Mail:
thomas.niggemann@lsv-sh.de
www.lsv-sh.de


15.02.2021/ah:

Liebe Mitglieder, liebe ETC-Familie,

hier der Newsletter zur aktuellen Lage frisch vom Vorstand abgesprochen…

 

Euer

Alexander Herrmann

 

1. Vorsitzender ETC 

Download
Newsletter zur aktuellen Lage (14.02.2021)
2021_02_14_Newsletter_zur_aktuellen_Lage
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15.12.2020/ah update 11.01.2021: 

harter Lockdown 2, Tennishalle muss geschlossen werden

 gültig ab Mittwoch, 16.12.2020 bis mindestens Montag 28.02.2021

 

traurig aber wahr, leider muss ich Euch mitteilen, dass wir ab morgen, Mittwoch den 16.12. bis Montag den 28. Februar 2021

die Tennishalle schließen müssen…

 

Bitte dazu die Äußerung des Landessportverbandes unten beachten, wer genaueres erlesen möchte schaut unter

https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

 

Bei einem so glücklich 70 Jahre alt gewordenen ETC ist die Pandemie samt Schließung kein echt gutes Geschenk.

Ein kleines Geschenk hingegen kommt die Tage per Post zu Euch, gestern wurde das ETC-Magazin zum 70.sten versendet.

 

Konzentrieren wir uns nun auf unsere engste Familie, habt alle ruhige sinnliche Festtage und lass uns alle gesund bleiben.

 

Euer

 

Alexander Herrmann

1. Vorsitzender ETC

 

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Betreff: Landesverordnung Schleswig-Holstein - Corona - vom 14.12.2020

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier die Mitteilung des Landessportverbandes zur aktualisierten Landesverordnung:
"Angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung am 14. Dezember 2020 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Durch die neuen Regeln sollen die Kontakte in der Bevölkerung weiter reduziert und somit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verhindert werden. Die Verordnung wird am 16. Dezember 2020 in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021.
Die Verordnung wird ersatzverkündet unter: https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse  
 
Auch der Sport ist von der neuen Verordnung betroffen. Die wesentliche Änderung ist, dass Sportanlagen (Sporthallen, Tennishallen, Sportplätze, Golfplätze, Skateparks, etc.) für den Breitensport zu schließen sind. Sport darf zwar weiterhin ausgeübt werden, allerdings nur noch außerhalb von Sportanlagen."

Viele Grüße aus Kiel

Tennisverband Schleswig-Holstein e.V.
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel. 0431-64 86 154
 
Präsidium: Dr. Frank Intert, Björn Kroll, Arne Weisner, Klaus Peters, Hella Rathje, Ulrich Lhotzky-Knebusch
Vereinsregister: VR 2071 Kiel 

 

 

02.11.2020/ah: 

weicher Lockdown 2, hier die aktuellen Regelungen:

 gültig ab Montag, 02.11.2020 bis mindestens Ende November

 

       

       1. Die Tennishalle bleibt vorerst geöffnet, unter folgenden Bedingungen:

a.)     Individualsport zu zweit ist erlaubt, also je Platz nur Einzelspielen (max. 2 Haushalte auf einem Platz)

b.)    Doppel ist generell untersagt, außer es befinden sich nur 2 Haushalte auf einem Platz.

c.)     Die Umkleiden/Duschen sind  geschlossen, bitte in Tenniskleidung kommen und wieder gehen. Die Toiletten sind benutzbar

d.)    Strikte Maskenpflicht in der gesamten Tennishalle, erst zum Spielen die Masken abnehmen.

e.)    Zuschauer sind generell nicht erlaubt.

f.)      Sofern es sich nicht um ein Dauer-Abo handelt ist das ETC-Buchungssystem dringlich zu verwenden.

 

       2. Tennisschule Bob Malone: Es findet grundsätzlich nur Einzeltraining statt. Ältere Kinder/Jugendliche können zu zweit Einzel spielen, der Trainer befindet sich hierbei im Gastroraum und kann Anweisungen über Mikrofon/Lautsprecher tätigen. Eltern dürfen die Tennishalle samt Flur / Zugang nicht betreten.

 

       3. Die Gastronomie in der Tennishalle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Die Familie Mencke überlegt sich ein „Außer-Haus-Angebot“ .

 

       4. Sämtliche Hygiene-/Hallenordnungen welche wir bisher definiert haben und von den Punkten 1-3 nicht betroffen sind behalten natürlich weiterhin Gültigkeit!

 

       5. Jederzeit können Änderungen / Korrekturen zu diesen Beschlüssen folgen, diese werden dann per Newsletter versendet bzw. auf unserer Website dargestellt.

 

   

Viel Kraft und Gesundheit in den kommenden Wochen,

Euer

 

Alexander Herrmann

1. Vorsitzender ETC

 

 

 

 

 


älteres, Lockdown 1: (last update: 06.07..2020 20:55, chronologisch absteigend)

 

  • Wir müssen leider den Sparkassenimmobilien Mixed Cup am 01.-02. August absagen, es sind gesetzlich bei Privatfeiern nur 50 Personen max. erlaubt, wir sind aber 100+ Personen. (06.07.2020 20:55)
  • Ab Montag, 15.06. sind auf der Außenanlage endlich wieder die Umkleiden und Duschen geöffnet. ABER MAXIMAL 4 PERSONEN JE UMKLEIDE UND 2 PERSONEN JE DUSCHRAUM unbedingt einhalten! Auch den je Umkleide angeschlagenen Hygieneplan befolgen! (14.06.2020 17:22)
  • Korrekturen des Terminkalenders! Bitte unter Termine/Turniere die aktuellen Informationen entnehmen. In Kürze: Jugendclubmeisterschaften abgesagt, O'zapt is Turnier in der Halle abgesagt, Freischützturnier in reduzierter Teilnehmerzahl und ohne Zuschauer, Immobilien-Mixed-Cup verlegt auf 1.-2. August 2020, ETC-Ball zum 70jährigen Jubiläum abgesagt (14.06.2020 17:22)

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  • gemäß Corona-Landesverordnung Schleswig-Holstein gibt es folgende Neuregelungen/Lockerungen ab morgen, Montag den 18.05.2020 bis 07.06.2020, hier die Kurzfassung für uns relevant (17.05.2020 17:08):

1.   Das im ETC eingeführte Buchungssystem bleibt und muss weiterhin von JEDEM Spieler benutzt werden. Dabei sind auch die Mitspieler (bei Doppel 3 Mitspieler!) namentlich mit Tel.-Nr. aufzuführen. Im Fall der Fälle müssen wir nämlich dem Gesundheitsamt lückenlos die Benutzung unserer Anlagen nachweisen!

Bitte denkt auch sozial den anderen gegenüber, wollt Ihr einen gebuchten Termin NICHT wahrnehmen, bitte storniert die Buchung (in Eurer Buchungs-Bestätigungs-eMail gibt es einen Stornierungs-Button, also nur ein KLICK!)

Mitglieder ohne eMail oder Internet können auch direkt beUwe Wallbrecht per Telefon 04523-6143 buchen.

Neu: auch für Hallenbuchungen muss das ETC-Buchungssystem benutzt werden!

2.  Die ETC-Gastronomie hat wieder geöffnet und ist von Montag-Freitag i.d.R. von 14:00-19:00 geöffnet, in Absprache open end. Bitte beachtet auch den Speisenplan, welcher wöchentlich per Newsletter versendet wird. Das Betretungsverbot auf unsere Anlage für „nicht gebuchte Spieler“ ist somit ab sofort aufgehoben.

3.  Das Doppel-Spielen ist generell wieder möglich, aber den Mindestabstand  unbedingt einhalten!

4.  Die Gustav-Tesnau-Tennishalle wird ab Mittwoch, 20.05.2020 wieder geöffnet sein. Die Umkleiden & Duschräume sind weiterhin geschlossen, die Toiletten werden frei  zugänglich sein. Jugendliche unter 18 Jahren haben ohne Erziehungsberechtigten KEINEN Zutritt. Ausnahme: Training bei Bob oder Sven.

    Das ETC-Buchungssystem MUSS auch bei Hallenbuchungen verwendet werden, unbedingt Mitspieler mit angeben!

5.  Die Toiletten auf der Außenanlage sind ab sofort frei zugänglich. Wenn Menckes nicht auf der Anlage sind, hat jeder mit einem Schlüssel zu den Umkleiden die Möglichkeit, die Toiletten im Gastronomie-Vorraum zu öffnen und zu benutzen. Bitte die Hygiene-Vorschriften beachten! 

6.  Das Training ist wieder für 4 Teilnehmer plus Trainer möglich.

 

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  • Ab sofort können über das ETC-Buchungssystem die Plätze 1-4 gebucht werden. Dabei aber unbedingt die Regeln beachten! (02.05.2020 11:05)
  • Für den beginnenden Spielbetrieb wurden Uwe Wallbrecht als erster und Bob Malone als zweiter Corona Beauftragter des ETC genannt. Beide sind wie der Vorstand auch, weisungsbefugt! (01.05.2020 22:06)
  • Ankündigung für Mo 04.05.2020: ETC-Restart, die Aussenplätze werden freigegeben. Details (19.04.2020 16:42)
  • Frühlingseinzug auf Platz 3 der Aussenanlage: Günther Riensche spendete Erde und wundervolle Blumen für die 4 Blumenkästen. An Karfreitag haben wir Zwei die Kästen bepflanzt. (11.04.2020 08:20)
  • ETC-Hilfe-Hotline hat gestartet! Ein Einkaufs-/Lieferdienst für ETC-Mitglieder welche das Haus nicht verlassen können oder wollen (02.04.2020 22:24)
  • Spendenaufruf für Fam. Mencke ich bitte Euch, unsere Gastronomie zu unterstützen! (31.03.2020 19:21)
  • ETC-Gastronomie-Abhol-Service ab sofort verfügbar, Bitte unterstützt unsere Familie Mencke(29.03.2020 19:58)
  • Die Aussenanlage hat einen neuen Belag bekommen, wird kräftig gewässert und gewalzt, sodaß bei Freigabe durch die Regierung wir sofort mit Tennissport loslegen können. Dank an die Fa. Kabashi, alle Vorbereiter, Gerd Heinen dem Wassermann und natürlich Ulrich, welcher nun fleissig bewässert und walzt. WICHTIG: DIE PLÄTZE BLEIBEN WEITERHIN GESPERRT!  (26.03.2020 15:40)
  • Appell vom Präsidenten des Landessportverbandes SH, Hans-Jakob Tiessen zum Thema "Vereinstreue" (21.03.2020 17:28)
  • durch Einzelunterstützung über viele Tage hinweg ist die gesamte Aussenanlage laubfrei, somit fit für einen sofortigen Restart nach der Corona-Krise!  (21.03.2020 17:20)
  • alle 4 Aussenplätze sind laubfrei! Am Montag findet somit die Aufarbeitung der Plätze durch die Fa. Kabashi statt. (20.03.2020 11:55)
  • Bis mindestens 19.04.2020 bleiben alle Anlagen des ETC geschlossen. Somit fallen alle Frühjahrsputze vorerst aus sowie die Saisoneröffnung am Ostermontag :-(  (20.03.2020 11:50)
  • Am Samstag gegen 9:00 treffen sich Teile des Vorstands (Klaus-Peter, Lydia, Alexander), Gerd etc. um weiter die Plätze vom Laub zu befreien, denn Montag kommt Kabashi und wird die 4 Plätze fitt machen. (18.03.2020 10:45)
  • Ausssenplatz 3 wurde gestern vom Laub befreit, Bob, Sven und Ulrich sei Dank. auch morgen,  Donnerstag ab 10:00 werden die 3 aktiv weitere Plätze vom Laub befreien. (18.03.2020 10:39)
  • Alexander Herrmann hat eine Anfrage an den Kreis gestellt die Tennishalle ohne Duschen/Gastro nur zum privaten Spielen ohne Jugendlich wieder in Betrieb zu nehmen: Der Kreis OH hat deutlich geantwortet, dass die Verordnung Kreis OH bewußt KEINE Ausnahmen zuläßt. Somit wurde mein Antrag vom Fachdienst Gesundheit klar abgelehnt. Schade. (16.03.2020 12:29)
  • Gerd Heinen besorgt für die Tennishalle ein neues Schloss und wird es gegen 11:30 einsetzen. Der Zugang für Mitglieder ist bereits ab gestern Abend leider nicht mehr gestattet. (16.03.2020 11:15)
  • Bob Malone hat sich mit Sven bereit erklärt, morgen, DI ab ca. 10:00 die Aussenplätze zusammen mit Ulrich Krause vom Laub zu befreien. DANKE! (16.03.2020 09:22)
  • Frühjahrsputz Aussenanlage am Sa. 21.03. 9:00 Uhr wird abgesagt! (15.03.2020 17:25)
  • Sämtliche Sportanlagen (hier: Tennishalle) sind gemäß Verfügung Kreis OH sofort zu schliessen. (15.03.2020 17:13)
  • Die Gastronomie in der Tennishalle ist und bleibt bis auf weiteres geschlossen. (15.03.2020 15:20)
  • Mitglieder Jahreshauptversammlung am Fr. 20.03. ist auf unbestimmte Zeit verschoben. (14.03.2020 12:25)
  • Das Jugend-Training wird mindestens bis zum 26. April mit sofortiger Wirkung eingestellt (s.u.). (14.03.2020 12:05)
  • der gesamte Punktspielbetrieb wird ab heute (14.03.) ausgesetzt, die Wintersaison wird als beendet erklärt (s.u.). (14.03.2020 12:05)

Coronavirus und der ETC:  (last update: 15.03.2020 15:37, chronologisch absteigend)

 

15.03.2020 17:25

Liebe Mitglieder,

soeben haben wir eine Verfügung vom Kreis OH mit Strafandrohung erhalten, danach sind leider alle Sportstätten mit sofortiger Wirkung zu schliessen. Dies betrifft leider auch die Tennishalle.

In diesem Zusammenhang wird auch der 1. Frühjahrsputz abgesagt.

Euer

Alexander Herrmann

1. Vorsitzender ETC

 

 

15.03.2020 15:20

Liebe Mitglieder,

 

gemäß Verordnung des Landes SH und durch Anweisung des Kreises OH haben wir mit sofortiger Wirkung unsere Gastronomie in der GTH bis mindestens 11. April schliessen müssen. Mit der Familie Mencke habe ich gesprochen und in Kooperation auch gewisse Hilfszusagen gegeben, welche wir über Spenden realisieren wollen, Spendenzusagen habe ich bereits, separat werden wir aber auch noch einen Spendenaufruf tätigen.

 

Im Moment kämpfe ich noch um die "Nicht-Schliessung" der Tennsihalle, allerdings lassen wir es nicht mehr zu, dass Jugendliche (<18 Jahre) diese benutzen. Ein gepflegter Tennissport findet immer auf weitem Abstand statt (im Gegensatz zu Hand-, Fußball oder gar Ringen oder Boxen). Das Duschen möchte ich aber allen empfehlen, zu Hause zu erledigen. Ebenso rufe ich zur Hygiene ( Hygienetipps )  generell auf.

  

Euer

Alexander Herrmann

1. Vorsitzender ETC

 

 

 

14.03.2020 12:25

Liebe Mitglieder,

 

die Corona-Krise hat uns in festen Händen, das betrifft nicht nur das öffentliche Leben sondern natürlich auch unseren Club.

Im Folgenden (siehe unten) könnt Ihr Euch über die Vorgaben des DTB und des Tennisverbandes SH informieren. Sofortmaßnahmen entnehmt bitte dem Maßnahmen-Ticker unten.

 

Ich habe in Rücksprache mit dem Vorstand auch entschieden, unsere Mitglieder-Hauptversammlung auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

Der 1. Frühjahrsputz am kommenden Samstag den 21.03. um 9:00 Uhr hingegen findet statt, ich persönlich werde diesen leiten und wir werden alle ausreichend Abstand zueinander wahren. Wichtig ist, dass das Laub auf den Plätzen entfernt wird, da am Montag die Fa. Kabashi die 4 Plätze für die Sommersaison aufarbeitet.

 

Ich möchte keine Panik verbreiten, aber wir als Vorstand haben auch gegenüber den Mitgliedern eine gewisse Verantwortung und sollten uns den allgemeinen Vorgaben, siehe unten, fügen.

 

Bleibt alle gesund, bitte auch den Hygienetipps Folge leisten,

 

Euer

Alexander Herrmann

1. Vorsitzender ETC

 



verbindliche Vorgaben Tennisverband bezügl. Liga & Jugend:

 Coronavirus: Maßnahmen und Empfehlungen. Neuer Beschluss des Präsidiums des Tennisverbandes SH.

 
Die Coronakrise nimmt immer mehr Einfluss auf das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein und Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Fast stündlich gibt es eine neue Situation durch neue Entwicklungen. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des Tennisverbandes SH die Beschlüsse vom gestrigen Freitag, 13. März, aufgehoben und das Nachstehende – auch in Anlehnung an DTB-Beschlüsse und Empfehlungen – beschlossen.
Um die Gesundheit und Sicherheit aller Mitglieder, Spieler, Trainer, Betreuer, Funktionäre und Mitarbeiter zu gewährleisten, werden folgende Maßnahmen festgelegt.
 

 

  1. Aussetzung des Punktspielbetriebes ab dem morgigen Sonntag, 15.03.2020 – Die Wintersaison 2019-2020 wird damit beendet, die restlichen Spiele sind alle annulliert
  2. Die Punktspiele, die am heutigen 14.03. noch durchgeführt werden (wenn beide Teams das möchten), können aufgrund der Kurzfristigkeit stattfinden. Sollte ein oder kein Team spielen wollen, muss nicht gespielt werden
  3. Für keines der Teams wird es einen sportlichen Nachteil geben. Der Sportausschuss wird auf seiner nächsten Sitzung entscheiden, wie mit Auf- und Abstiegen umgegangen wird
  4. Alle Turniere bis einschließlich 26.04. sollen ausgesetzt werden. Das ist auch deshalb sinnvoll, da der DTB in seinem Schreiben angibt, dass ab 16.03. bis 26.04. keinerlei Wertung von Punktspiel- und Turnierergebnissen für die Deutsche Rangliste erfolgen wird (auch keine LK Wertung)
  5. Bezüglich der Mitgliederversammlung des TVSH am 25. April wird es noch eine gesonderte Ankündigung geben
  6. Offizielle Turnierveranstaltungen des TV SH finden bis einschließlich 26. April 2020 nicht statt
  7. Das gesamte Jugendtraining des Verbandes auf Landes- und Regionsebene wird bis 26. April eingestellt
  8. Gremien-Sitzungen sollten abgesagt bzw. deren Durchführung in einer Telefonkonferenz durchgeführt werden
  9. Verzicht von Teilnahme an externen Veranstaltungen
  10. Lehrwesen: Absage sämtlicher Aus- und Fortbildungen bis zum 26. April
  11. Reisen von Mitarbeiter*innen und Funktionären werden abgesagt bzw. auf ein absolut nötiges Minimum reduziert
  12. Hygienemaßnahmen werden erhöht

 
Die empfohlenen Maßnahmen werden regelmäßig vom DTB in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden und Regierungsstellen überprüft und anhand neuer Entwicklungen bewertet, um gegebenenfalls über eine Ausweitung und/oder Verlängerung zu entscheiden. Der Tennisverband SH wird diese daraus entstehenden Mitteilungen an die Mitglieder weiterleiten und auch auf der Homepage www.tennis.sh  veröffentlichen.  
 
Auf der DTB-Homepage (www.dtb-tennis.de) finden Sie weitere Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf den nationalen und internationalen Tennissport.
 
Alle vom DTB veranstalteten Turniere werden bis zum 26. April abgesagt bzw. nicht durchgeführt. Dieses gilt für alle Altersklassen
 
 
Mit sportlichen Grüßen
 
Dr. Frank Intert
Präsident des Tennisverbandes SH

Stand 14.03.2020